Über tiefe Expertise verfügen wir in dem Bereich, der für Mandanten regelmäßig den größten Eingriff bedeutet: Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren. Hier unterstützen wir Beschuldigte von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis hin zur Verteidigung in einer Hauptverhandlung bzw. in den nachfolgenden Instanzen.
Zu den von uns verteidigten Personen gehören Unternehmer, Vorstände von Kreditinstituten und Versicherungen und deren leitende Angestellte. Neben der rein rechtlichen Tätigkeit gilt es hier insbesondere auch, drohende Reputationsschäden und sonstige Folgen abzuwenden.
Bestandteil unserer strafrechtlichen Praxis ist darüber hinaus die Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen, von Berichtigungserklärungen sowie die Verteidigung von Unternehmen, deren Organe sich des Vorwurfs von Ordnungswidrigkeiten ausgesetzt sehen.

